Erststimme und Zweitstimme – Bundestagswahl 2009
Bundestagswahl 2009 – morgen ist es soweit: wir haben die Möglichkeit, aktiv ins Geschehen einzugreifen, statt nölend vor der Glotze zu sitzen. Und das sollten auch alle tun! Im Hinblick auf die Bundestagswahl 2009 morgen habe ich beschlossen, einmal einen kurzen Text über unser Wahlsystem und die Frage nach Erst- und Zweitstimme zu schreiben. Es ist ja nicht so, dass jemand zugeben würde, dass er das nicht wirklich versteht, aber es ist auch nicht so, dass alle es wirklich verstehen
Zum Thema komme ich gleich, allerdings ist mir bei der Recherche etwas aufgefallen, was mir deutlich missfällt: die Rechten sind bei Google zur Keywordphrase “Erststimme Zweitstimme” auf Seite 1! Nun könnte man natürlich sagen, dass die Zielgruppe der rechten Parteien basale Erklärungen auch durchaus gut gebrauchen kann, aber wie gesagt: so richtig gut Bescheid wissen gar nicht so viele. Und daher wäre es durchaus sinnvoll, etwas mehr für die politische Bildung zu tun, dementsprechend im Netz vertreten zu sein und dieses Feld nicht den rechten Parteien zu überlassen. Kurz: SEO for democracy!
Sollte sich einer der mitlesenden SEO-Kollegen angesprochen fühlen: hau rein, Digga!
Nun aber Tacheles: Erststimme und Zweitstimme sind, vereinfacht ausgedrückt, die Personenstimme und die Parteistimme. Wobei die Zweitstimme bedeutend wichtiger ist als die Erststimme. Ich verstehe bis heute nicht, warum man dieses System nicht auch nach Priorität benannt hat, aber vielleicht kommt das ja noch irgendwann. Also nochmal: die Erststimme ist nicht so wichtig wie die Zweitstimme. Warum? Nun, mit der Erststimme wählt man seinen Direktkandidaten, die Zweitstimme geht an die Partei direkt und an deren Listenkandidaten.
Hübsch einfach erklärt ist das alles bei bundestagswahl-2009.de:
Mit der Erststimme wird die Direktwahl getroffen. Die Kandidatinnen und die Kandidaten, die in einem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen erhalten, sind gewählt.
Für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag ist die Bundesrepublik Deutschland in 299 Wahlkreise aufgeteilt. Somit werden 299 Abgeordnete in Direktwahl über die Erststimme gewählt. Sie erringen ein sogenantes Direktmandat.
Für die Kräfteverhältnisse der Parteien im Bundestag ist jedoch die Zweitstimme ausschlaggebend.
Nach dem Verhältnis der gültigen Zweitstimmen wird der Anteil der Abgeordnetenmandate festgelegt, der auf eine Partei entfällt. Von diesen Gesamtmandaten einer Partei werden die Direktmandate abgezogen, die die Partei bereits errungen hat. Nur die übrigen Mandate werden an die Kandidaten auf den Landeslisten der Partei gegeben.
Die Zweitstimme entscheidet deshalb darüber, wie stark eine Partei im Parlament vertreten ist.
Also dann: viel Spaß beim Wählen und anschließenden Fernsehen morgen! Holt die Chips und das Bier raus, es ist Wahl!


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